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Naturnahe Spiel- und Pausenplätze




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Naturnahe Spiel- und Pausenplätze




3. Ein naturnaher Spiel- und Pausenplatz für eine wohlwollende Schulkultur

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3.2 Gemeinsame Werte und Regeln

Ein naturnaher Spiel- und Pausenplatz weckt das Interesse und die Neugierde der Kinder. Sie erleben das Schulgelände immer wieder neu und nutzen es dank der zahlreichen Spiel-, Natur- und Bewegungselemente auch immer wieder anders. Dabei prallen unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander. Einvernehmliche Nutzungs- und Verhaltensregeln tragen dazu bei, allfällige Spannungen und Konflikte konstruktiv zu lösen. Sie bezwecken, ein Gleichgewicht zwischen Ordnung und Möglichkeiten zu freiem Spiel aufrechtzuerhalten und fördern das friedliche, gewaltfreie Zusammenleben in einem für alle angenehmen Schulklima. Diese Regeln müssen bei einem neuen naturnahen Spiel- und Pausenplatz möglicherweise angepasst oder neu entwickelt werden.

Als Charta versteht man allgemein eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten, sich an die vereinbarten Regeln zu halten. Die in der Schulcharta formulierten Grundsätze und Regeln gelten für alle, die den naturnahen Spiel- und Pausenplatz benutzen möchten. Eine solche Charta trägt auch dazu bei, das Verantwortungsbewusstsein der Kinder und ihre Identifikation mit der Schule zu stärken.

Wenn sich möglichst viele an der Erarbeitung der Schulcharta aktiv beteiligen, ist sie breit abgestützt und wird besser verstanden und akzeptiert. Alle Lehrpersonen können z.B. gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern die Regeln im Unterricht erarbeiten und diese anschliessend von einem «Schulrat» verabschieden lassen. Es ist zudem wichtig, hier auch die Betreuungspersonen der Tagesstrukturen in einer geeigneten Form einzubinden. Die Schülerinnen und Schüler gestalten anschliessend die Charta und hängen sie auf dem Spiel- und Pausenplatz gut sichtbar und gleichzeitig von Wind und Wetter geschützt auf.

Die Schulcharta regelt z.B.:

  • den Zeitraum für die allgemeine und für die besondere Nutzung von Spiel- und Pausenplatzflächen,
  • die Aufteilung von Spiel- und Pausenplatzflächen in bestimmte Aktivitäts- und Nutzungsbereiche,
  • die Sorgfalt gegenüber Pflanzen, Tieren und Spielelementen,
  • den erwünschten Umgang miteinander auf dem Spiel- und Pausenplatz,
  • das erwünschte Verhalten, wenn Probleme oder Konflikte auftreten,
  • die notwendigen Sicherheitsregeln bei der Benützung von bestimmten Spielgeräten etc. und/oder
  • die Ansprechpersonen bei Problemen oder Konflikten.

Wirksame Regeln sind möglichst prägnant und positiv formuliert. Alle Beteiligten können sie verstehen und nachvollziehen. Für eine nachhaltige Verankerung sollten sie von Zeit zu Zeit wieder aufgegriffen und gemeinsam besprochen werden (vgl. Kapitel 5.4).

Wirksam sind Regeln, wenn für alle klar ist,

  • welche Regeln nicht verhandelbar sind,
  • welche Regeln zwar grundsätzlich gelten sollen, aber zwischen den Nutzerinnen und Nutzern des Platzes auch situativ ausgehandelt werden dürfen und
  • welche Sanktionen ergriffen werden, wenn jemand gegen Regeln verstösst.