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Naturnahe Spiel- und Pausenplätze




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Naturnahe Spiel- und Pausenplätze




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27. März 2023 | Brigitte Bänninger, Stiftung Naturama Aargau | Katja Glogner, Stiftung Naturama Aargau

F. Sicherheit

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c. Sicherheitskonzept

Warum sind regelmässige Wartungen von Spielelementen wichtig?

Die Spielgeräte sollten aus langlebigen und belastungsfähigen Materialen gefertigt sein. Doch auch dann entstehen nach ein paar Jahren Abnützungen an diversen Geräteteilen. Vor allem die Aufhängvorrichtungen von beweglichen Elementen sollten regelmässig kontrolliert und gegebenenfalls ausgewechselt werden, z.B. bei Korbschaukeln. Leider kommen auch immer wieder unsachgemässe Nutzungen (z.B. Flaschenwerfen in der Steinarena) oder Vandalismus (z.B. Feuer auf Holzplattformen) vor. Solche Vorkommnisse sollten schnell bemerkt und die Beschädigungen behoben werden.

Aus diesen Gründen müssen Wartungen in unterschiedlicher Intensität und Intervallen durchgeführt und die Spielgeräte regelmässig hinsichtlich ihrer Sicherheit gemäss den Regeln der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und den entsprechenden gesetzlichen Normen überprüft werden. Anhand der Sicherheitsnormen und spezifischen Wartungsanleitungen des Geräteherstellers muss die Spielgerätefirma oder das Landschaftsarchitekturbüro ein Prüf- und Wartungskonzept erstellen.

Dieses ist ein wichtiger Bestandteil des Pflegekonzepts (vgl. Kapitel 5.1). und muss dem Auftraggebenden (variiert je nach Kanton bzw. Gemeinde, in der Regel ist es die Schule oder die Gemeinde) zur Verfügung gestellt werden.

Auf dieser Grundlage sollte die Schule bzw. die Gemeindeverwaltung ein Sicherheitskonzept ausarbeiten, das Inhalt und Ablauf der Kontrollen und Verantwortlichkeiten definiert:

  • Durchführung regelmässiger/täglicher Kontrollen (sogenannte visuelle Routine-Inspektion) durch den Hausdienst oder die Pausenaufsicht.
  • Weitere Kontrollen gemäss BFU müssen durch eine Fachperson ausgeführt werden (sogenannte operative und Hauptinspektionen).
  • Bewegliche Elemente wie z.B. grosse Steine, Holzrugel, dicke Äste, Trottis etc. dürfen nicht im Sicherheitsbereich (Fallschutzbereich) von Spielgeräten liegen. Die spielenden Kinder könnten darauf fallen und sich verletzen.
  • Bei einzelnen Spielgeräten (z.B. Kletteranlagen, insbesondere Kletternetzen etc.) darf weder ein Helm noch ein Schlüsselband getragen werden (Erstickungsgefahr).