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Naturnahe Spiel- und Pausenplätze




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Naturnahe Spiel- und Pausenplätze




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15. Juni 2023 | Brigitte Bänninger, Stiftung Naturama Aargau

05 Betrieb und Unterhalt

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5.1 Verantwortung Unterhalt

Wer ist für den Unterhalt verantwortlich?

Der neu gestaltete Aussenraum ist der Startschuss zur Entwicklung der naturnahen Schulumgebung (vgl. auch Kapitel B.a). Ihre positive Entwicklung hängt in hohem Masse von einer angemessenen Pflege ab.
Dies gilt auch für Spielelemente, die auf einem Pausenplatz in regem Gebrauch sind und sich im Laufe der Jahre abnutzen.

Sämtliche anfallenden Arbeiten über das Jahr hinweg sollten in einem Pflegekonzept (vgl. Vorlage im Download-Bereich) beschrieben werden. Halten Sie darin fest, wer wofür verantwortlich ist und in welchem Zeitraum die Tätigkeiten ausgeführt werden müssen. Dies ermöglicht einen fortlaufenden Unterhalt auch bei Änderungen von Verantwortlichkeiten, bei Wechseln innerhalb der Schule (ob Lehrperson, Schulleitung oder Hausdienst) und erleichtert die Einführung neuer Mitarbeitenden.

Der Unterhalt umfasst ausserdem die Kontrolle der Spielelemente und der Materialien auf Sicherheitsaspekte und die Überprüfung auf die Funktionsfähigkeit (vgl. Kapitel F.c). Legen Sie auch hierfür die Verantwortlichkeiten fest.

Unterhalts- und Pflegearbeiten werden oft durch diverse Personen ausgeführt, ein Grossteil der Arbeiten meist jedoch durch den Hausdienst und die Mitarbeitenden des Gemeindeunterhaltes. Es ist aber auch denkbar, weitere Unterstützung beizuziehen: z.B. den Natur- und Vogelschutzverein für eine fachgerechte Pflege von Wildhecken, einen Landwirt für eine grössere Blumenwiese oder den fachgerechten Schnitt von Obstbäumen, die Freiwilligenarbeit von weiteren Fachpersonen etc.

Wichtige Punkte, die im Pflegekonzept aufgeführt werden sollten:

  • Grünflächen (Blumenwiese, Ruderalflächen, Staudenbeete, Rasen)
  • Gehölze (Bäume, Wildhecken mit Krautsaum, Einzelsträucher etc.)
  • Strukturelemente (Asthaufen, Totholz, Wurzelstöcke, Laubhaufen, Steinhaufen)
  • Natursteintrockenmauern, Natursteinarena
  • Natürliche Gewässer (Weiher, Tümpel etc.)
  • Spielgeräte und Fallschutzbeläge (Kontrolle gemäss den Sicherheitsnormen)
  • Beläge (Kiesflächen, Naturstein- und Hartbeläge)
  • Wasserelemente (Winterabstellung etc.)